Wenn Sie eine Wiederholungsverordnung benötigen, sagen Sie dies bitte an der Anmeldung. Je nach Auslastung des Arztes wird dieser das Rezept schnellstmöglich unterschreiben. Besser ist es, wenn Sie einen Tag vorher anrufen oder uns eine E-Mail schreiben, dann können wir alles für Sie vorbereiten. Bei gesetzlich Krankenversicherten benötigen wir auch für eine reine Rezeptausstellung einmal im Quartal die Versicherungskarte.