Als langjähriger erfahrener Segler und Arzt führte Herr Degenhardt bis 31.03.2023 die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für das ärztliche Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber unkompliziert in der eigenen Praxis durch.
Es handelte sich dabei bis dato um eine einfache Befragung zu gravierenden Vorerkrankungen sowie eine einfache Prüfung der Sehschärfe, des Farbunterscheidungsvermögens sowie des Hörvermögens.
Leider haben sich die Voraussetzungen dafür mit Übergangsfrist bis 31.03.2023 so verschärft, so dass nun u.A. z.B. eine Sehprüfung nach DIN 58220 erfoderlich ist. Die Voraussetzungen für diese „Medizinischen Tauglichkeitskriterien“ kann ich nun leider als Urologe nicht mehr erbringen, so dass künftig wohl sowohl ein Augenoptiker (eine sogenannte „anerkannte Sehteststelle“) als auch ein Hörgeräteakustiker zur Begutachtung aufgesucht werden müssen. Die Zusammenfassung dieser Befunde im „Ärztlichen Nachweis über das Ergebnis zur medizinischen Tauglichkeit“ sowie die sonstigen Fragen wird dann wohl nur ein Allgemeinarzt vervollständigen können. Die genaue Auslegung der neuen Regeln auf 8 Seiten ist mir dabei nicht wirklich klar geworden und insofern muss der Proband ggf. Genaueres bei den Prüfungsämtern oder der Führerschein-Schule erfragen.
Mir tut es sehr leid, dass ich diesen Service für Wassersportler nun nicht mehr anbieten kann. Aber wie so oft sind die Regelungen im Laufe der Zeit so umfangreich geworden, dass ein einfacher, schneller und kostengünstiger Service durch mich nun nicht mehr möglich ist.